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Die neuen Führerscheinklassen ab 19.01.2013
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Zweirad
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A
SCHWERE
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
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-
| Mindestalter: |
-
Krafträder:
24
(Direkteinstieg)
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bei zweijährigem Vorbesitz
von A2:
20
-
Dreirädrige
Kraftfahrzeuge:
21
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| Fahrzeuge: |
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| Befristung: |
Die Klasse A ist unbefristet gültig. |
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Einschluss:
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Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM
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| Sonstiges: |
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei
Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen.
Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
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A 2
MITTELSCHWERE
KRAFTRÄDER
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-
| Mindestalter: |
18 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
| Fahrzeuge: |
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung,
Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.
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| Befristung: |
Die Klasse A2 ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein. |
| Sonstiges: |
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur
praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem
01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
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A 1
LEICHTKRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
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| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
| Fahrzeuge: |
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Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW
Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45
km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.
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| Befristung: |
Die Klasse A1 ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Klasse A1 schließt die Klasse AM ein. |
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AM
ZWEIRÄDRIGE
KLEINKRAFTRÄDER
/
ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
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-
| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
| Fahrzeuge: |
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| Befristung: |
Die Klasse AM ist unbefristet gültig. |
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- Mofa
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| Mindestalter: |
15 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben . |
| Fahrzeuge: |
einspurige, einsitzige
Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre
Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf
ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für
die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. |
| Befristung: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen
ein. |
| Sonstiges: |
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung,
stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden |
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