Führerschein mit 17 - Fahrschule Andreas Galle

Fahrschule Andreas Galle
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Führerschein mit 17

Warum fahren mit 17?
Junger Fahrschüler sitzt im Auto
Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist  es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge  Fahranfänger sind überdurchschnitt­lich häufig Hauptverursacher eines  Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und  eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegenzuwirken,  wird das begleitende Fahren mit 17 eingeführt. Die jungen Fahranfänger  dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss  bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese  Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers  eingetragen sein. Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich  folgendermaßen dar:

Mäßigender Einfluss einer Begleitung – dieser stammt nicht aus derselben Altersgruppe. Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – die Phase des Lernens wird verlängert. Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.

Dieser Rückgang des Unfallrisikos bei  jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau  in der Phase des selbstständigen Fahrens. Untermauert werden diese  Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorausgegangenen  Feldversuches. Dieser belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren  Alleinfahrten reduzieren und auch in der Begleitphase keine  Personenschäden zu verzeichnen waren.
Antragstellung
Beginnst du mit 16,5 Jahren deine Fahrausbildung, hast du neben der Schule oder der Ausbildung genügend Zeit,
Fahrstunden zu nehmen und dich auf die Prüfung vorzubereiten.
Außerdem kollidieren deine Fahrstunden und -prüfungen nicht mit anderen Abschlussprüfungen.
Zum Antrag benötigst du
  • deinen Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passbild
  • einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
  • einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Deine Begleitpersonen musst du direkt auf dem Antrag oder einem Zusatzformular eintragen.
Sie müssen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie dich künftig begleiten möchten.
Erinnere sie daran, dass sie dir dafür eine Kopie ihres Personalausweises und Führerscheins überreichen.
Viele KFZ Haftpflichtversicherungen sind für ehemalige BF17-Teilnehmerinnen und Teilnehmer günstiger.
Mädchen schaut auf Handy
Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16 1/2 Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Junges Frau steht vor dem Auto mit Notizblock in der Hand
Prüfung
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland! Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren. Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat. Auch beim begleiteten Fahren beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Frau sitzt am Steuer
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Prüfbescheinigung
Führerschein in einer Jeanstasche
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein. Die Begleitperson (oder mehrere) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger nach Antragstellung einen Kartenführerschein. Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren!
Begleitperson
Vater begleitet Sohn beim Fahren
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer disponibel sein kann. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
  • Maximal 1 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung (Zuverlässigkeit)
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers"
Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer. Folgende Aufgaben soll die Begleitperson übernehmen:

Ansprechpartner für den jungen Fahrer
Soll Sicherheit beim Fahren vermitteln
Kann vor Fahrtantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen

Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt.
Achtung!
Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung UND deinen Ausweis dabei haben. Auf der Prüfungsbescheinigung ist nämlich kein Bild von Dir!
Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland und Österreich. In anderen Ländern darfst Du damit leider nicht fahren!
Was nun? Trotz intensiver und guter Vorbereitung hat es nicht geklappt ...
Tipps wie es weitergeht

In jeder Prüfung steckt ein „Restrisiko" - trotz bester Ausbildung und intensiver Vorbereitung.
Manchmal sind’s die Nerven, oder man hat ganz einfach einen miesen Tag erwischt.
Man kann’s drehen wie man will, Prüfung bleibt eben immer Prüfung...
„Nicht bestanden" ist zwar bitter, aber noch lange kein Beinbruch. Nach negativem Ausgang einer Prüfung
sind Ihnen besondere Zuwendung und Service Ihrer Fahrschule gewiss.   
Das Urteil umkehren kann der Fahrlehrer zwar nicht, aber er kann Enttäuschung und Verdruss mildern,
indem er den „Fall" mit Ihnen nüchtern analysiert und bewertet.
Da ist zunächst die Vorschrift einer Wartezeit von mindestens zwei Wochen.
Die soll für weiteres Üben und Lernen zum Ausgleich der in der Prüfung zutage getretenen Mängel genutzt werden.  
Diese „Auszeit" soll aber auch ein hastiges Hineinstolpern in eine zweite, dritte oder gar vierte* Prüfung verhindern.  
Warum? Weil die Prüfung kein Lotteriespiel ist, an dem man sich auf gut Glück und nur weil man bereit ist erneut den Einsatz zu bezahlen,
schon nach zwei, drei Tagen wieder beteiligen darf. Wenn es so wäre – dann gute Nacht Verkehrssicherheit!

Kontakt halten  

Die Fahrschule hält Kontakt mit Ihnen und schlägt alsbald vor, wie es mit der Ausbildung und der Prüfung weitergehen soll.
Sie wird dabei nach Möglichkeit Ihre Wünsche berücksichtigen und zu vermeiden suchen, dass ein neuer Prüfungstermin mit anderen Belastungen zusammenfällt.

Zusätzlichen Stress vermeiden
 
Schließlich wird die Fahrschule ihren Teil dazu beitragen, am Prüfungstag zusätzlichen Stress zu vermeiden.
Stress entsteht bei der praktischen Prüfung zum Beispiel durch lange Wartezeiten am Wechselplatz.
Das kann und muss vermieden werden. Am Wichtigsten aber ist eine sorgfältige Vorbereitung auf die Prüfung durch intensive Nachschulung.
Erst wenn die Aufzeichnungen Prüfungsreife signalisieren und sich bei Schüler und Fahrlehrer jene mit Worten schwer zu  beschreibende, aber dennoch existente Vorahnung des Erfolgs einstellt, macht eine weitere Prüfung Sinn.

Guter Rat ist nicht teuer  

Sie sollten am Abend vor der Prüfung rechtzeitig schlafen gehen, den Tag ohne Hektik beginnen,
auf von Freunden empfohlene Beruhigungsmittel verzichten und im Übrigen ganz locker bleiben.
Weitere Hilfe: Positives Denken. Ein Fahrlehrer hat einmal gesagt: „Die Fahrprüfung ist nicht mehr als eine Fahrstunde
für Fortgeschrittene mit einem freundlichen Passagier im Fond." Und dann noch dies: „Wen geht’s eigentlich außer Ihnen,
den Prüfer und den Fahrlehrer etwas an, dass Sie morgen Prüfung haben?
Junges Mädchen am Steuer
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